Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.1 · Stand 08.08.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Vermietano
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter der Software Vermietano („Dienst") ist Sönke Hausmann, Wülfeler Bruch 36, 30519 Hannover („Anbieter").
(2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des Dienstes zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Der Dienst richtet sich an Vermieterinnen, Vermieter und Verwaltungen; Kunden können Unternehmer (§ 14 BGB) oder Verbraucher (§ 13 BGB) sein. Wo einzelne Regelungen nur für eine der beiden Gruppen gelten, ist das ausdrücklich gesagt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gilt ergänzend der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV), der im Dienst abgeschlossen wird. Bei Widersprüchen geht in datenschutzrechtlichen Fragen der AVV vor.
§ 1a Begriffe und Rangfolge der Dokumente
(1) Im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet:
- Dienst — die vom Anbieter über das Internet bereitgestellte Software Vermietano einschließlich aller Funktionen, Schnittstellen und zugehörigen Leistungen im Umfang des gebuchten Tarifs.
- Kunde — die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag mit dem Anbieter schließt und unter deren Konto der Dienst genutzt wird.
- Nutzer — jede natürliche Person, die mit einem vom Kunden vergebenen Zugang auf den Dienst zugreift.
- Kundendaten — alle Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer im Dienst speichern, erzeugen oder über ihn versenden, einschließlich hochgeladener Dateien und personenbezogener Daten Dritter.
- Tarif — das im Dienst beschriebene Leistungspaket mit dem zugehörigen Preis und Abrechnungszyklus.
- Abrechnungszeitraum — der Monat oder das Jahr, für den bzw. das das Entgelt im Voraus abgerechnet wird.
- Testphase — der in § 2 Abs. 2 geregelte unentgeltliche Zeitraum vor einer kostenpflichtigen Bestellung.
- Textform — die Form des § 126b BGB; E-Mail und Mitteilungen im Dienst genügen.
(2) Rangfolge. Für das Vertragsverhältnis gelten diese Bedingungen, der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) und die Leistungsbeschreibung im Dienst. Bei Widersprüchen gilt:
- In datenschutzrechtlichen Fragen geht der AVV vor.
- Im Übrigen gehen diese Bedingungen der Leistungsbeschreibung vor.
- Die Datenschutzerklärung ist eine Information nach Art. 13 DSGVO und begründet keine vertraglichen Rechte oder Pflichten; sie geht den vorgenannten Dokumenten nicht vor.
§ 2 Vertragsschluss und Testphase
(1) Mit Abschluss der Registrierung im Dienst kommt zunächst der Vertrag über die Testphase zustande. Der Kunde bestätigt diese Bedingungen dabei aktiv; Zeitpunkt, Fassung und bestätigende Person werden protokolliert (§ 13). Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst durch eine gesonderte Bestellung nach Abs. 3.
(2) Die Nutzung beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 14 Tagen. Für die Testphase ist kein Zahlungsmittel zu hinterlegen; sie geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Die Testphase ist unentgeltlich; etwaige gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt. Bestellt der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen Tarif, wird das Konto gesperrt und nach Ablauf der Fristen aus § 9 gelöscht.
(3) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde im Dienst einen Tarif bestellt und die Bestellung mit einer eindeutig beschrifteten Schaltfläche („zahlungspflichtig bestellen") abschließt.
§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt den Dienst als Software-as-a-Service über das Internet bereit: Verwaltung von Objekten, Wohnungen und Mietverhältnissen, Kommunikationsfunktionen (insbesondere E-Mail-Benachrichtigungen sowie — soweit im gewählten Tarif enthalten — Brief-, SMS- oder weitere im Dienst beschriebene Kommunikationsdienste), Dokumentenablage, Finanz- und Abrechnungsfunktionen sowie die im Dienst beschriebenen Zusatzfunktionen. Der jeweils geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Leistungsbeschreibung im Dienst.
(2) Verfügbarkeit: Der Anbieter stellt den Dienst im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung. Die tatsächliche Verfügbarkeit kann insbesondere durch Wartungsarbeiten, Updates, technische Störungen sowie durch Ereignisse außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters vorübergehend eingeschränkt sein.
Regelmäßige Wartungs- und Updatearbeiten werden, soweit planbar, mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt. Kurzzeitige Unterbrechungen im Rahmen regulärer Softwareauslieferungen können auch ohne gesonderte Vorankündigung auftreten.
Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nicht zugesagt, soweit nicht für den jeweiligen Tarif ausdrücklich eine gesonderte Service-Level-Vereinbarung getroffen wurde. Gesetzliche Rechte des Kunden bei erheblichen oder wiederholten Leistungsstörungen bleiben unberührt.
(3) Der Anbieter entwickelt den Dienst laufend weiter. Funktionen können verändert, ersetzt oder technisch angepasst werden, soweit der vertraglich geschuldete Leistungsumfang in seinem Kern erhalten bleibt, die Änderungen für den Kunden zumutbar sind und keine wesentliche Verschlechterung der Nutzung eintritt; entfällt eine wesentliche Funktion des gebuchten Tarifs ersatzlos, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wegfalls kündigen. Gestaltung, Bedienführung und interne Abläufe darf der Anbieter jederzeit anpassen, solange der Funktionsumfang erhalten bleibt. Als wesentliche Leistungsänderung gelten insbesondere nicht: kosmetische Anpassungen, Änderungen der Benutzeroberfläche, Leistungsoptimierungen, technische Migrationen und Sicherheitsverbesserungen.
(3a) Leistungen Dritter. Einzelne Funktionen setzen Schnittstellen oder Dienste Dritter voraus (etwa Zahlungsabwicklung, Kartendarstellung, Kalender-, Bank- oder Versanddienste). Ändert, beschränkt oder beendet ein Dritter seine Leistung, oder wird sie unzumutbar, darf der Anbieter die betroffene Funktion anpassen, ersetzen oder einstellen. Er unterrichtet den Kunden so früh wie möglich in Textform. Entfällt dadurch eine für den gebuchten Tarif wesentliche Funktion, gilt das Kündigungsrecht aus Abs. 3. Für den Bestand einzelner Integrationen wird keine Gewähr übernommen.
(4) Sicherheitsupdates: Der Anbieter hält den Dienst nach dem Stand der Technik instand und spielt sicherheitsrelevante Aktualisierungen ein, sobald sie verfügbar und erprobt sind. Solche Aktualisierungen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen; führen sie ausnahmsweise zu einer nicht nur unerheblichen Änderung der Funktionsweise, gilt Abs. 3.
(5) Support: Der Anbieter leistet Unterstützung per E-Mail und über die Hilfefunktionen im Dienst zu den dort veröffentlichten Zeiten.
(6) Datensicherung: Der Anbieter führt regelmäßige Datensicherungen nach dem Stand der Technik durch und bewahrt sie verschlüsselt sowie an räumlich getrennten Orten auf. Das jeweils eingesetzte Verfahren, die Häufigkeit und die Aufbewahrungsdauer sind in Anlage 1 des AVV beschrieben. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung im Störungsfall. Sie ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden; der Kunde kann seine Daten jederzeit über die Exportfunktionen des Dienstes herunterladen.
(7) Systemvoraussetzungen. Der Dienst ist für die im Dienst genannten aktuellen Browserversionen ausgelegt. Für die Lauffähigkeit mit veralteten Browsern, abweichender Endgeräte- oder Drittsoftware sowie für deren Zusammenspiel mit dem Dienst übernimmt der Anbieter keine Gewähr. Ein Anspruch auf einen bestimmten Serverstandort besteht nicht, soweit der Verarbeitungsort nach § 2 Abs. 3 AVV (Deutschland bzw. EWR) gewahrt bleibt.
(8) Beta-Funktionen: Als „Beta" oder „Vorschau" gekennzeichnete Funktionen stellt der Anbieter freiwillig und ohne Verfügbarkeits- oder Bestandszusage bereit; sie können jederzeit geändert oder eingestellt werden und sind von einer etwaigen für den jeweiligen Tarif vereinbarten Service-Level-Vereinbarung nach Abs. 2 ausgenommen.
(9) Keine Rechtsberatung. Der Dienst stellt Vorlagen, Berechnungen und KI-gestützte Textentwürfe bereit. KI-gestützte Inhalte können frei erfundene, sachlich oder rechtlich unzutreffende, unvollständige oder veraltete Ergebnisse enthalten — auch dann, wenn sie überzeugend formuliert sind. Der Anbieter übernimmt für sie keine Gewähr, insbesondere nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtskonformität. Der Kunde ist verpflichtet, jedes Ergebnis vor der Verwendung inhaltlich zu prüfen. Solche Inhalte ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall; die Verantwortung für den Inhalt erstellter Dokumente (insbesondere Mietverträge, Mieterhöhungen, Abrechnungen) liegt beim Kunden.
§ 4 Nutzungsrecht und zulässige Nutzung
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, den Dienst für die Verwaltung des eigenen bzw. des von ihm betreuten Bestands zu nutzen.
(2) Unzulässig sind insbesondere: die Überlassung der Zugangsdaten an Dritte außerhalb der eigenen Organisation, automatisierte Massenabfragen außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen, der Einsatz von Bots, Crawlern oder Scraping-Werkzeugen außerhalb der freigegebenen Schnittstellen, Last- und Penetrationstests ohne vorherige Zustimmung des Anbieters, der Versand von Massen-E-Mails an Empfänger ohne bestehende Geschäftsbeziehung, Versuche, die Mandantentrennung oder Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Versuche, den Quellcode oder interne Funktionsweisen des Dienstes zu ermitteln (soweit dies gesetzlich zulässig ausgeschlossen werden kann, insbesondere unbeschadet §§ 69d, 69e UrhG), sowie die Nutzung des Dienstes zum Versand unverlangter Werbung.
(3) Bei einem schwerwiegenden oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstoß darf der Anbieter den Zugang sperren. Der Kunde wird über die Sperrung und ihren Grund unverzüglich in Textform unterrichtet; die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist.
(3a) Rechtswidrige Inhalte. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass über das Konto rechtswidrige Inhalte gespeichert oder verbreitet werden (insbesondere Verletzungen von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten, Schadsoftware, Phishing, Betrug oder unerwünschte Massenwerbung), oder drohen daraus berechtigte Ansprüche Dritter, darf der Anbieter die betroffenen Inhalte vorübergehend sperren oder entfernen und den Zugang einschränken. Er unterrichtet den Kunden unverzüglich, soweit dadurch der Zweck der Maßnahme nicht gefährdet wird und keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Weniger einschneidende Maßnahmen haben Vorrang; die Maßnahme wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist.
(4) Bei einem konkreten Sicherheitsvorfall (etwa kompromittierten Zugangsdaten oder Angriffen über das Konto) darf der Anbieter das betroffene Konto vorübergehend sperren, soweit dies zum Schutz des Kunden oder anderer Kunden erforderlich ist. Der Kunde wird unverzüglich unterrichtet; die Sperrung wird aufgehoben, sobald die Gefahr beseitigt ist.
Zur Erkennung und Abwehr von Missbrauch wertet der Anbieter technische Zugriffsdaten aus (insbesondere Anmeldeversuche, IP-Adressen und Zugriffsmuster) und darf auffällige Vorgänge automatisiert unterbinden. Rechtsgrundlage ist sein berechtigtes Interesse an einem sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
(5) Schnittstellen. Stellt der Anbieter Programmierschnittstellen (APIs) bereit, darf der Kunde sie im Rahmen der veröffentlichten Dokumentation und etwaiger Nutzungsgrenzen nutzen. Der Anbieter darf Aufrufkontingente und Nutzungsgrenzen festlegen, Anfragen bei Überschreitung oder bei missbräuchlicher Nutzung verzögern oder abweisen und die Grenzen anpassen, soweit dies zum Schutz des Betriebs erforderlich ist. Ein Anspruch auf dauerhafte Abwärtskompatibilität besteht nicht. Der Anbieter darf Schnittstellen weiterentwickeln; er kündigt Änderungen, die bestehende Integrationen unbrauchbar machen, mindestens drei Monate im Voraus in Textform an; kürzere Fristen sind zulässig, soweit Sicherheitsgründe, gesetzliche Anforderungen oder Änderungen an Schnittstellen Dritter dies erfordern. Zugangsschlüssel sind wie Zugangsdaten zu schützen (Abs. 2, § 5 Abs. 1).
(6) Keine Rechtsübertragung. Alle Rechte an der Software des Anbieters, seinen Marken und Inhalten verbleiben bei ihm oder seinen Lizenzgebern. Der Kunde erhält ausschließlich das Nutzungsrecht nach Abs. 1; ein Erwerb der Software oder von Rechten daran ist damit nicht verbunden.
(7) Feedback. Übermittelt der Kunde Verbesserungsvorschläge, Ideen oder Fehlermeldungen, darf der Anbieter sie zur Weiterentwicklung des Dienstes unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt nutzen, ohne dass daraus Ansprüche des Kunden entstehen. Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinem Feedback. Vertrauliche Informationen des Kunden bleiben davon unberührt; eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.
(7a) Kennzeichnung von KI-Inhalten. Der Anbieter kennzeichnet im Dienst, welche Inhalte durch KI erzeugt wurden. Verwendet der Kunde solche Inhalte gegenüber Dritten, ist er für die Einhaltung etwaiger eigener Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten verantwortlich. Der Anbieter setzt KI ausschließlich unterstützend ein; automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber betroffenen Personen trifft der Dienst nicht.
(8) Open-Source-Komponenten. Der Dienst verwendet Komponenten Dritter, die unter quelloffenen Lizenzen stehen. Diese Komponenten bleiben Eigentum ihrer Rechteinhaber; für sie gelten vorrangig die jeweiligen Lizenz- bedingungen, die der Anbieter im Dienst zugänglich macht. Ein Recht des Kunden an der Software des Anbieters selbst wird dadurch nicht begründet.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass nur befugte Personen sein Konto nutzen. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn ein Missbrauch seines Kontos zu besorgen ist.
(2) Für die Inhalte, die der Kunde im Dienst speichert oder über den Dienst versendet, ist der Kunde verantwortlich — insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mieterinnen, Mieter und Kontakte (Einzelheiten regelt der AVV) und für die Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten als Vermieter oder Verwalter. Der Kunde stellt sicher, dass hochgeladene Dateien keine Schadsoftware enthalten.
(3) Der Kunde hält die von ihm hinterlegten Stammdaten (insbesondere Rechnungsanschrift und E-Mail-Adresse) aktuell.
(4) Elektronische Kommunikation. Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags — insbesondere Rechnungen, Änderungsmitteilungen und Kündigungsbestätigungen — erfolgen in Textform an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse oder über eine Mitteilung im Dienst. Der Kunde stellt sicher, dass ihn Nachrichten an diese Adresse erreichen, und prüft sie in angemessenen Abständen. Für Störungen der Zustellung außerhalb seines Einflussbereichs — etwa durch Spamfilter, volle Postfächer oder den Mailserver des Empfängers — haftet der Anbieter nicht; wichtige Mitteilungen sind zusätzlich im Kundenkonto abrufbar. Die gesetzliche Schriftform bleibt unberührt, soweit sie zwingend vorgeschrieben ist.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Die Preise der Tarife und Zusatzleistungen ergeben sich aus der Preisliste im Dienst in der bei Bestellung angezeigten Fassung. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Zyklus monatlich oder jährlich im Voraus. Die Zahlungsabwicklung übernimmt ein in der Bestellung benannter Zahlungsdienstleister; für dessen Leistungen gelten dessen Bedingungen im Verhältnis zum Kunden ergänzend. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit; sie sind im Kundenkonto abrufbar.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist und ausdrücklicher Ankündigung der Sperrung sperren, bis die offenen Beträge beglichen sind. Nach vollständigem Ausgleich sämtlicher offener Forderungen hebt der Anbieter die Sperrung unverzüglich auf. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperrung erhalten; § 9 bleibt unberührt.
(4) Verbrauchsabhängige Zusatzleistungen (z. B. Briefporto, SMS) werden nach tatsächlicher Nutzung zu den in der Preisliste ausgewiesenen Sätzen abgerechnet; der Dienst zeigt die Kosten vor dem Auslösen der jeweiligen Leistung an.
§ 7 Preisänderungen
(1) Preisänderungen wirken nur für zukünftige Abrechnungszeiträume. Der Anbieter kündigt sie mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an. Preiserhöhungen müssen durch gestiegene Betriebs-, Lizenz-, Infrastruktur-, Personal-, Steuer- oder sonstige Kosten oder durch eine Erweiterung des Leistungsumfangs sachlich gerechtfertigt sein; sie dürfen den Umfang der tatsächlichen Kostenänderung nicht überschreiten, und Kostenminderungen sind angemessen zu berücksichtigen.
(2) Erhöht der Anbieter den Preis des gebuchten Tarifs, kann der Kunde bis zum Wirksamwerden außerordentlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Für bereits bezahlte Zeiträume ändert sich nichts.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Bei monatlicher Abrechnung kann der Kunde jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Bei jährlicher Abrechnung kann der Vertrag erstmals zum Ende des jeweiligen Jahresabrechnungszeitraums und danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung erfolgt über die Kündigungsfunktion im Dienst oder in Textform. Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 9 Daten bei Vertragsende
(1) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden für 30 Tage den Export sämtlicher Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format über den Dienst bereit (je nach Datenart JSON, CSV oder PDF, Dateianhänge im Original; die Sicherung eines gesamten Mandanten als ZIP- bzw. tar.gz-Archiv). Der Export kann während des Bereitstellungszeitraums beliebig oft durchgeführt werden.
(2) Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht; Einzelheiten einschließlich der Sicherungskopien regelt der AVV (§ 10 AVV).
(3) Ruhende Konten. Konten ohne aktiven kostenpflichtigen Vertrag darf der Anbieter nach zwölf Monaten ohne Anmeldung löschen. Er kündigt die Löschung mindestens 30 Tage vorher in Textform an und weist auf die Exportmöglichkeit hin. Meldet sich der Kunde in dieser Frist an oder widerspricht er, unterbleibt die Löschung. Die Löschung dient zugleich der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommenen Garantien.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur in der Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Anbieter (Anlage 1 des AVV) für die Wiederherstellung erforderlich ist.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen; die Haftung bei Verschulden nach den Absätzen 1 und 2 bleibt unberührt.
(5) Im Innenverhältnis der Parteien gelten diese Haftungsregelungen auch für Ansprüche im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung (§ 12 Abs. 1 AVV). Zwingende Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
(6) Für Leistungen von Drittanbietern, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters ausfallen oder gestört sind, hat der Anbieter die Störung nicht zu vertreten; die Haftung nach den Absätzen 1 und 2 für eigenes Verschulden — etwa bei der Auswahl oder Einbindung — bleibt unberührt.
§ 10a Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für ihre Dauer und ihren Umfang von der Leistungspflicht. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares Ereignis außerhalb des Einflussbereichs der Partei, das auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden kann — insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Epidemien und behördliche Anordnungen, großflächige Strom- oder Netzausfälle, Ausfälle ganzer Rechenzentren sowie erhebliche Cyberangriffe auf den Anbieter oder seine Vorlieferanten. Dazu zählen insbesondere auch großflächige Ausfälle von Infrastrukturanbietern (etwa Hosting- und Rechenzentrumsbetreibern, Cloud-Diensten, Zahlungsdienstleistern, DNS- oder CDN-Betreibern, Zertifizierungsstellen und E-Mail-Versanddiensten), derer sich der Anbieter bedient.
(2) Die betroffene Partei unterrichtet die andere unverzüglich und bemüht sich nach Kräften, die Auswirkungen zu begrenzen und die Leistung wiederaufzunehmen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt.
(3) Dauert die Störung länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen. Ein Personal- oder Materialmangel des Anbieters sowie Zahlungsunfähigkeit sind keine höhere Gewalt.
§ 11 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies erforderlich ist, um geänderten Vorgaben aus Gesetz, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder verbindlichen Entscheidungen einer Behörde zu entsprechen, soweit sie durch technische oder sicherheitsrelevante Entwicklungen veranlasst ist und den Kern des Vertrags nicht wesentlich beeinträchtigt, oder soweit die Änderung ausschließlich neue, zusätzliche Funktionen betrifft und die Rechte des Kunden nicht verkürzt. Die Anpassung ist auf das erforderliche Maß beschränkt. Änderungen des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung sind auf diesem Weg ausgeschlossen; für Preise gilt allein § 7.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Änderung in Textform unter Angabe des Änderungsgrundes. Widerspricht der Kunde innerhalb von 14 Tagen, bleibt der Vertrag unverändert bestehen; beide Parteien können den Vertrag anschließend nach den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen kündigen.
(3) Alle übrigen Änderungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
(4) Änderungen von Preisen richten sich ausschließlich nach § 7.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei einem Fernabsatzvertrag das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Es gilt die folgende Belehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sönke Hausmann, Wülfeler Bruch 36, 30519 Hannover, E-Mail: hallo@vermietano.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Da der kostenpflichtige Vertrag erst nach der kostenlosen Testphase zustande kommt (§ 2), beginnt die Widerrufsfrist erst mit der kostenpflichtigen Bestellung.
§ 13 Abschluss im Dienst, Nachweis, frühere Fassungen
(1) Vertrag und Rechtsdokumente werden elektronisch im Dienst abgeschlossen. Der Anbieter protokolliert Zeitpunkt, bestätigende Person, Fassung und eine mit einem anerkannten kryptographischen Hashverfahren erzeugte Prüfsumme des bestätigten Textes und stellt dem Kunden die angenommene Fassung dauerhaft als PDF bereit.
(2) Frühere Fassungen dieser Bedingungen bleiben im Dienst dauerhaft abrufbar.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (derzeit Hannover). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen allein der Verständigung; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
(5) Verjährung. Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus arglistig verschwiegenen Mängeln oder aus übernommenen Garantien. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(6) Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar oder werden sie es später, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Umdeutung in eine gerade noch zulässige Regelung findet nicht statt.
Diese Fassung gilt ab dem 08.08.2026. Ältere Fassungen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.